Praxen, Kanzleien, gewerbliche Einrichtungen und Firmen
je Kunstwerk
50 €
30 €
80 €
Für alle Entleiher gilt:
Vergünstigungen nur gegen Vorlage eines gültigen Nachweises (Schüler- und Studentenausweis)
Sollte die Ausleihzeit länger als drei Wochen ab Rückgabedatum überschritten werden, fallen zusätzliche Kosten gemäß §5 (4) Benutzungsordnung an: Pro Objekt und Monat 50 €