Thomas Wojciechowicz
7 Treppenobjekte
Plastik, 1994
Rohstahl, teilweise koloriert, 4 x 1 x 0,24 m
Technisch-Gewerbliches Berufsbildungszentrum II, Pausenhof
Paul-Schmook-Straße 68
Saarbrücken-Malstatt
Das Erscheinungsbild des Technisch-Gewerblichen Berufsbildungszentrum II (TGBZ II) in Malstatt, einer Außenstelle der Mügelsberschule, ganz in der Nähe der Burbacher Hütte, wird bestimmt durch Umbauten der 1980er und 1990er Jahre.
In den frühen 1980er Jahren wurde die, noch auf die ehemalige von Peter Paul Seeberger wieder auf- und umgebaute, Pestalozzischule unter Johann Peter Lüth saniert und als Berufsbildungszentrum umgenutzt.
Im Jahr 1992 wurde nach Entwürfen der Planungsgruppe Bernhard Focht und Partner das Schulgebäude durch einen quadratischen zweigeschossigen Erweiterungsbau nach Süden hin mit begrüntem Innenhof vergrößert.
In diesem Innenhof stehen bzw. liegen fünf Treppenobjekte des Saarbrücker Künstlers Thomas Wojciechowicz, zwei weitere sind vor dem Haupteingang der Schule platziert.
Alle Objekte sind aus einer einzigen Stahlplatte herausgeschnitten, zentimeterweise "herausgeruckelt" aus der Stranggussanlage des Walzwerkes, was zur geriffelten Struktur an den Schmalseiten und der einheitlichen Dicke führt, und z. T. verschweißt. Wir werden erinnert an die "Bramme", eine Plastik des Künstlers in Völklingen aus dem Jahr 1989.
Harmonisch in ihr Umfeld eingebunden korrespondieren die treppenartigen Formen in reizvoller Art und Weise mit der Architektur der Schulanlage. Ständig der Witterung ausgesetzt, haben sie bereits Rost angesetzt, woraus sich eine interessante Oberflächenstruktur ergibt. Material, Struktur und Fertigung der Treppenobjekte sollen die Schüler und Schülerinnen an das einst hier befindliche Werksgelände der Hütte erinnern.
Biografie:
Thomas Wojciechowicz, Bildhauer und Maler
geboren 1953 in Kirchheimbolanden
lebt und arbeitet in Saarbrücken
Kategorien: Malerei, Bildhauerei, Kunst im öffentlichen Raum
Quelle:
Redaktion: Margarete Wagner-Grill
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je Kunstwerk | 50 € | 30 € | 80 € |
Für alle Entleiher gilt: