Lukas Kramer
Fassadengestaltung, 1975
Breite ca. 12 m
Geschäfts- und Wohnhaus Regler
Fassade
Poststraße 38
Merzig
Das viergeschossige Wohn- und Geschäftshaus Regler in der Merziger Poststraße, in dem der Schriftsteller Gustav Regler seine Kindheit verbrachte – eine Tafel an der Fassade weist darauf hin – entstammt wohl der Zeit Anfang des 20. Jh. und wurde 1958 als modernes Geschäftshaus umgebaut. Im Jahre 1975 beauftragte das Ehepaar Regler-Repplinger, nachdem Annemay Regler-Repplinger das Unternehmen 1971 in der dritten Generation übernommen hatte, den Saarbrücker Künstler Lukas Kramer, die Fassade künstlerisch zu gestalten. Lukas Kramer setzt die Schauseite zunächst deutlich gegenüber den benachbarten Fassade ab, indem er die Stirnseiten der Brandmauern und des Flachdachs als ultramarine Rahmenbänder der hellen Fassade entgegensetzt. Einen unteren Abschluss bildet ein Spektralfarbenband entlang der vorkragenden Schaufensterüberdachung. Die helle Fassade der drei oberen Geschosse mit ihren beiden unterschiedlichen Fensterbändern, des verglasten Geschäftsgeschosses und des Wohngeschosses sowie der oberen Loggia, hat der Künstler auf eigenartige Weise in Bewegung gesetzt. Präzise geplante und gesetzte regelmäßige Zickzacklinien, mal so zart geführt wie die Schaufenstersprossen, mal auf ganzer Breite der Fensterzwischenräume am Wohnbereich angelegt, überspinnen die Fassade. Im Obergeschoss auf der Loggia bilden die filigranen Eisenstützen die Vorgabe wieder für zarte Linien. Die ultramarinen Acrylstreifen lassen an der Fassade den Eindruck eines Vor- und Zurückspringens der Etagen entstehen, eine optische Täuschung, die sich je nach Betrachterstandort verändert. Die flächige Wandkonstruktion hat Kramer in ein bewegtes Spannungsverhältnis gewandelt. Leider ist die künstlerische Wandgestaltung heute nicht mehr vorhanden.
Quelle:
Redaktion Margarete Wagner-Grill
Privatpersonen | Schüler*innen, Studierende | Praxen, Kanzleien, gewerbliche Einrichtungen und Firmen | |
---|---|---|---|
je Kunstwerk | 50 € | 30 € | 80 € |
Für alle Entleiher gilt: